Chorleiterwahl

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 3 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden LittleJoe

    In Kürze steht in unserem Verein die Wahl eines neuen Chorleiters an, die laut Aussage des Vorsitzenden durch die aktiven Sänger im Rahmen einer Sängerversammlung erfolgen soll.
    Laut der Vereinssatzung ist der Chorleiter Mitglied des Vorstands, ferner sind laut Satzung die Vorstandsmitglieder durch die Mitgliederversammlung zu wählen.
    Meine Frage: ist die Wahl des Chorleiters durch die aktiven Sänger überhaupt zulässig oder muss diese Wahl, wie in der Satzung verankert, durch die Mitgliederversammlung erfolgen? Wäre die „falsche““ Chorleiterwahl anfechtbar?“

    Klugscheisser Klugscheisser

    Wenn Eure Satzung klar die Wahl von Vorstandsmitgliedern durch die Mitgliederversammlung vorschreibt so gibt es da keinen anderen Weg. Wird die Wahl nicht durch die MV durchgeführt ist die Wahl m.E. nichtig. Weitere rechtliche Konsequenzen sind dann nicht auszuschliessen.

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    hbaumann hbaumann

    Ich schließe mich den Worten meines Vorredners vollinhaltlich an!

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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