darf 1. vorsitzende mit abstimmen

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 8 months von  V1Greb.
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  • Kein Profilbild vorhanden streuffi

    Wir wollen ein Probemitglied, wegen Beleidigung des 1. Vorsitzenden, nicht aufnehmen bzw. ausschliessen. Darf der Betreffende (hier der 1. Vorsitzende) in der Vorstandsitzung bzw Mitgliederversammlung bei dieser Abstimmung seine Stimme abgeben?

    hbaumann hbaumann

    Zunächst einmal sollten Sie klarstellen, ob Sie jemanden nicht aufnehmen oder wieder ausschließen wollen. Es sei denn, Ihre Frage ist nur beispielhaft gedacht.

    Da diese Abstimmung kein Rechtsgeschäft mit dem 1. Vorsitzenden betrifft, kann er mit abstimmen (§ 34 BGB).

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden V1Greb

    Angenommen, der Betreffende hätte die gesamte Vorstandschaft beleidigt, soll dann keines der Vorstandsmitglieder seine Stimme abgeben dürften?

    Die Antwort kann daher nur lauten: JA, DARF ER!

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