Der Betriebsleiter eines Tierheim möchte einem Angestellten aus diversen Gründen kündigen. Der 1. Vorsitzende vertraut allein auf das Urteil des Betriebsleiters. Ich sehe die Sache etwas anders und bin dagegen. In der Satzung ist nichts vermerkt, dass der Betriebsleiter Kündigungen aussprechen darf. Tierheimchef ist der 1. Vorsitzende od. dessen Stellvertreter laut Satzung.
Der Vorstand besteht aus 1. und 2. Vorsitzendem, Kassier und Schriftführerin.
Wie muss korrekterweise vorgegangen werden? Vorstandssitzung mit Abstimmung? Was ist bei Stimmengleichheit?
Danke für rasche Antworten