Darf ein Mitglied auf Probe das Protokoll schreiben ?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 6 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Susannekl

    Darf ein Mitglied auf Probe das Protokoll der Jahreshauptversammlung schreiben ?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    hbaumann hbaumann

    Normalerweise legt die Satzung fest, wer das Protokoll zu schrieben hat. In der Regel ist das der Schriftführer. Gibt es keine Satzungsvorschrift oder ist der eigentliche Protokollschreiber verhindert, kann die Mitgliederversammlung selbstverständlich auch eine andere Person bestimmen – und warum soll das nicht ein Probemitglied sein?

    H. Baumann
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