Darf ein Vereinsvorstand die Kommunikation mit einem Vereinsmitglied verweigern?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 5 months von  hbaumann.
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    Uns wurde ein Jahresbeitrag zu viel berechnet. Auf unsere schriftliche Anfrage per E-Mail kam keine plausible Erklärung. Weiter wurde und der Kontakt per E-Mail abgesprochen *(Weitere Anfragen in Form von E-Mails werden wir nicht mehr beantworten!)

    Hat man ein vorzeitiges Kündigungsrecht? Wir möchten in diesem Gewerbeverein nicht weiter Mitglied sein. Kündigungsfrist in der Satzung 3 Monate zum Jahresende.

    Aber hier sind gravierende Missstände und falsche Buchungen werden nicht korrigiert, es wird keine Klärung erwogen und der Kontakt wird einem untersagt. Wozu hat den die Welt das Internet und E-Mails zur schnellen Kommunikation. Wir halten es für unseriös!

    Was können wir machen?

    Vorab Danke für Antworten und Hilfestellungen.

    N.D.

    hbaumann hbaumann

    Ein zuviel berechneter Beitrag muss selbstverständlich zurückertstattet oder verrechnet werden. Sollte der Vereinsvorstand uneinsichtig bleiben bzw. nicht reagieren, könnten Sie versuchen, den Beitrag zurückzubuchen oder ihn selbt mit dem nächsten Beitrag verrechnen.

    Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich allerdings nicht.

    Ein Vorstand, der nicht mit seinen Mitgliedern kommuniziert, sollte so schnell wie möglich abgewählt werden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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