Darf eine Person sowohl im Hauptverein, als auch in einer Abtl. besitzen?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 8 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Karlsruher1904

    Hallo an alle,
    wir sind eine Tennisabteilung (mit eigener Kasse), die einem Hauptverein (e.V.) untergliedert ist.
    Nun haben wir seit gestern 3 Personen in der Abteilungsleitung, die paralell im Vorstand des Hauptvereines tätig sind! Ist das rechtens oder kann man wegen einem möglichen Interessenkonfliktes dagegen vorgehen? Gerade im Falle dessen, dass der Finanzvorstand des Hauptvereines nun zeitgleich noch das offizielle Kassenamt der Abteilung Tennis übernommen hat.
    Bin froh über jeden Hinweis und jede Antwort die ich hier erhalte.
    Herzlichen Dank,
    Karlsruher1904

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Gegen solch eine Konstellation gibt es keine Bedenken. Wenn die Mitgliederversammlungen sowohl des Hauptvereins als auch die der Abteilung diese Personen gewählt haben, ist dagegen nichts einzuwenden. Es sei denn, die Satzung schließt solch eine Doppelfunktion grundsätzlich aus.

    Dass der Kassenwart des Hauptvereins auch die Finanzen der Abteilung regelt, ist auch nicht weiter tragisch. Als Hauptkassenwart muss er ohnehin den Überblick über die Finanzen des gesamten Vereins haben, auch wenn die Abteilungen sich weitestgehend selbst verwalten. Die juristische Person bleibt immer der Gesamtverein.

    Ihre Anfrage lässt mich vermuten, dass die Abteilung eigentlich nicht bereit ist, ihre Finanzen offenzulegen. Das kann aber zu schweren Störungen innerhalb des Vereins und auch im Außenverhältnis führen, was sogar so weit gehen kann, dass der Abteilungsvorstand für Schäden, die dadurch möglicherweise entstehen, persönlich haften muss.

    H. Baumann
    Kontakt: http://www.vorstandswissen.de

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