Wir sind ein gemeinnütziger Angelsportverein und stellen gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Zuwendungsbescheinigungen für unsere Mitgliedsbeiträge aus. Nun kommt ein Mitglied unseres Vereins auf mich zu und verlangt die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung für seinen Mitgliedsbeitrag beim Landesanglerverband. Ich habe dies mit der Begründung abgelehnt, dass wir keine Zuwendungsbescheinigungen für andere Körperschaften (auch wenn es sich hierbei um unseren Dachverband handelt) ausstellen dürfen. Als zusätzlichen jährlichen Service, kassieren wir zwar für die Mitglieder des Landesangelverbandes dessen Beiträge mit und geben hierfür die Beitragsmarken aus. Dies berechtigt uns jedoch nicht zur Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung für den Landesanglerverband, oder??? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten.