Datenauskunft vor Mitgliedschaft

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 10 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Kruschi

    Hallo, wir sind ein gemeinnütziger Verband. Ein bestimmter Landkreis möchte gern bei uns Mitglied werden, verlangt jedoch BEVOR er beitritt eine komplette und ausführliche Aufstellung der Daten und Finanzen unseres Verbandes.
    Darf jemand vor der Mitgliedschaft überhaupt so etwas anfordern? Gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht. Dennoch ist der Wunsch des Landkreises nachvollziehbar. Wer möchte schon die „Katze im Sack kaufen“, um dann nach der Aufnahme evtl. festzustellen, dass man plötzlich Teil eines Schuldenberges geworden ist.

    Der Vorstand des Verbandes sollte den Landkreis zu einem Gespräch einladen und auf dessen konkrete Fragen antworten und ggf. auch Unterlagen zeigen. Zur Herausgabe ist er aber nicht verpflichtet. Wenn dem Landkreis das nicht passt, muss er von der Mitgliedschaft wieder Abstand nehmen.

    Auch Mitglieder eines Vereins/Verbandes haben kein Recht auf Datenauskunft außerhalb der regulären Berichterstattung. Dazu dienen nämlich die Mitgliederversammlungen mit den entsprechenden Rechenschaftslegungen. Nur, wenn es unmittelbar die eigenen Interessen berührt, dann muss man einem Mitglied auch Unterlagen zeigen – aber nicht aushändigen!

    H. Baumann
    kontakt@vorstandswissen.de

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