Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht. Dennoch ist der Wunsch des Landkreises nachvollziehbar. Wer möchte schon die „Katze im Sack kaufen“, um dann nach der Aufnahme evtl. festzustellen, dass man plötzlich Teil eines Schuldenberges geworden ist.
Der Vorstand des Verbandes sollte den Landkreis zu einem Gespräch einladen und auf dessen konkrete Fragen antworten und ggf. auch Unterlagen zeigen. Zur Herausgabe ist er aber nicht verpflichtet. Wenn dem Landkreis das nicht passt, muss er von der Mitgliedschaft wieder Abstand nehmen.
Auch Mitglieder eines Vereins/Verbandes haben kein Recht auf Datenauskunft außerhalb der regulären Berichterstattung. Dazu dienen nämlich die Mitgliederversammlungen mit den entsprechenden Rechenschaftslegungen. Nur, wenn es unmittelbar die eigenen Interessen berührt, dann muss man einem Mitglied auch Unterlagen zeigen – aber nicht aushändigen!
H. Baumann
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