Datenschutz

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 3 months von  mops.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden VBSASZ

    Muss auch der Vereinsvorstand eine Verpflichtung auf das Datengeheimnis unterschreiben? Gibt es in der Vereinswelt dafür schon ein Muster?
    Danke im Voraus

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo,
    Ihre Frage kann ich, so wie sie gestellt ist, nur folgendermaßen beantworten.
    Nach § 5 BDSG sollten die mit der Verarbeitung der Mitgliederdaten betrauten Personen schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet werden.
    Und außerdem: wenn mehr als vier Mitarbeiter oder ehrenamtliche Vereinsmitglieder mit der automatisierten Verarbeitung personenbesogener Daten beschäftigt werden, hat der Verein einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (§4f BDSG)
    Zur Vermeidung einer Interesenkollision dürfen die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nicht vom Vereinsvorstand wahrgenommen werden.
    Das sind die rechtlichen Vorgaben. nach denen Sie sich richten müssen.
    Einen Vordruck gibt es, nach meinen Infos, nicht.
    Gruß
    mops

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.