Datenschutz – Äderung notwendig?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 years, 11 months von  hbaumann.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden volkerstraehle

    Wie ist das denn mit der EU-Datenschutzgrundverordnung ab nächstem Jahr? Sind da Änderungen an der Satzung notwendig?

    Was wenn derzeit ein Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz enthalten ist, aber ab nächstem Jahr die EU-Verordnung als höherwertig gilt?

    hbaumann hbaumann

    Bisher ist kein Verein verpflichtet, überhaupt eine Datenschutzklausel in die Satzung aufzunehmen. Das Vereinsrecht sieht das nicht vor. Daher kann er auch selbst entscheiden, ob er seine Satzung an die neue EU-Verordnung anpasst.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/

    H. Baumann

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.