Hallo
ich hätte eine Frage des Datenschutzes.
Die Vorstandswahl wurde durch mehrere Mitglieder beim Amtsgericht angefochten.
Daraufhin erfolgte keine Eintragung des gewählten Vorstandes beim Amtsgericht.
Das Widerspruchsschreiben, welches die Mitglieder an das Amtsgericht geschickt hatten, wurde als Kopie an den Vorstand ausgehändigt.
Darf ein Amtsgericht so ein Schreiben an einen Nichteingetragenen Vorstand bzw. überhaupt weitergeben?
Was ist mit dem Datenschutz? Hier wurden auch die Nahmen der einreichenden Mitglieder preisgegeben.
In einer Veranstaltung wurden diese Mitglieder an den Pranger gestellt.
Was kann man dagegen unternehmen?
Für Eure Meinung bin ich dankbar