Hallo,
aus dem Impressum geht der Besitzer Ihrer Website hervor und das ist sicherlich Ihr Verein. Sie tauchen dort mit Bestimmtheit nicht auf. Also ist Ihnen auch nicht die rechtliche Möglichkeit gegeben, über die Löschung der Website zu befinden, es sei denn, die Löschung erfolgt auf Grund eines Vorstandsbeschlusses.
Sie haben aber durchaus korrekt im Hinblick auf den Datenschutz gehandelt, müssen sich aber sagen lassen, dass sie mit der Zurücklassung eines Rumpfgerüstes Ihrer Vereinswebsite weit über das Ziel hinausgeschossen sind. Da Sie aber einen Sicherheitsabzug zur Reaktivierung gemacht haben, dürfte die Wiederherstellung der ursprünglichen Vereinswebsite nichts im Wege stehen.
Und noch ein Tipp: es ist immer besser miteinander zu reden, bevor man so gravierende Dinge wie die Löschung einer Website vornimmt.
Viele Grüße
IC