Hallo miteinander,
wir sind ein Wanderverein mit Wanderprogramm sowohl online als auch in Papierform. Dies wird quartalsweise an die Mitglieder verschickt.
Damit sich die Mitglieder beim Wanderführer anmelden können, wird bei der jeweiligen Wanderung die private TelNr (manchmal Festnetz und Handy)
abgedruckt. Das Heft hat ca. DinA5 Größe.
Zu Werbezwecken hat der Verein eine Schauvitrine am Hauptbahnhof angemietet. Der Vorsitzende vergrößert die Darstellung der Wanderungen für die jeweils aktuelle Woche auf schätzungsweise DIN0 und stellt sie in den Vordergrund. Sprich, jede TelNr mit Namen des Wanderführers ist für jeden Passanten in der Bahnhofspassage leserlich dargestellt. Manche Wanderführer wurden daraufhin schon von Unbekannt angerufen. Diese Präsenz gefällt vielen nicht. Das interessiert unseren Vorsitzenden jedoch nicht und er beruft sich darauf, dass die Nummern im onlineHeft schließlich auch zu sehen sind.
Für mich macht das aber schon einen Unterschied.
Ich bin der Meinung, hier wird gegen den Datenschutz verstoßen. Wie wird das hier gesehen?
Danke für Ihre Zeit – Freundliche Grüße