Der Verein als Reiseveranstalter und Haftung des Vorstandes

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 2 months von  Tanzverein.
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    Ich bitte um Info zu den Haftungsfragen des Vereines wenn dieser Reisen für Mitglieder organisiert.

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo zusammen,
    schön, wenn Sie als Verein Reisen organisieren. Das ist immer gut für das Image des Vereins birgt aber auch einige Risiken. Denn neben der Organisation sind auch rechtliche Aspekte von Bedeutung.
    Am besten ist es, wenn der Verein die Organisation und Abwicklung in andere Hände gibt und lediglich als Reisevermittler auftritt. So umgeht er die Risiken eines Reiseveranstalters.
    Ist es dem Verein nicht möglich, die Organisation und Abwicklung in andere Hände zu geben, um die Risiken als Veranstalter zu umgehen, gilt Folgendes: Besitzt der Verein eine Vollmacht des Teilnehmers, dass er in dessen Auftrag die entsprechenden Vereinbarungen trifft, umgeht er so die Haftung als Reiseveranstalter.
    Sollten Sie als Verein also eine Reise organisieren, lassen Sie sich von den Reiseteilnehmern eine entsprechende Vollmacht unterschreiben.

    Gruß
    I.C.

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    Danke für den Tip. Gibt es im Internet noch Hinweise zu den Rechtsgrundlagen ?

    Gruß, Hans

    Kein Profilbild vorhanden Tanzverein

    Danke für den Tip

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    Danke für den Tip

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