Despotischen Vorsitzenden abwählen

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    Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben im Kleingartenverein einen Vorsitzenden, der sich wie ein Diktator benimmt.
    Ich habe für ende März einen Gartenbauer beauftragt, der Wege Pflastern und meine Terrasse erneuern sollte. Der Vorsitzende war darüber informiert.
    Nun haben wir einen Geneinschaftsweg, der nicht wirklich gut befestigt ist. Dies ist der einzige Weg mein Gründstück zu erreichen.
    Der Vorsitzende hat nun eigenmächtig beschlossen, den Weg mit Erde aufzufüllen und er dürfe bis Mai nicht mehr befahren werden.
    Dies teilte ich dem Gartenbauer mit. Dieser hat mir nun eine Rechnung gestellt über die Einlagerung der Materialien wie Pflasterplatte, Randsteine, etc.. Das Gewicht des Materials ist etwa 8 Tonnen.

    Wer haftet nun für den entstandenen Schaden, da der Vorsitzende mich nicht über die Maßnahme am Weg informiert hat und über der Arbeitsauftrag in meinem Garten informiert war. Zu Fuß ist mein Grundstück mit den Materialien nicht zu erreichen, da von der Abladestelle bis zum Grundstück etwa 200 Meter entfernung ist.

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