Donationen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 7 months von  hbaumann.
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    Bei der Kassenprüfung in einem konfessionell nicht gebundenem Verein stellte ich als Kassenprüfer fest, dass der als tief religiös bekanntew Vereinsvorsitzende in den vergangenen Jahren jeweilks einen beträchtlichen Betrag aus der Vereinskasse für die Restaurierung christlicher Denkmäler in der näheren Umgebung zur Verfügung gestellt hat. Eine Genehmigung durch den Vereinsvorstand war nicht erfolgt und auch in der Vereinssatzung ist von solchen Donationen keine Rede. Darauf angesprochen antwortete mir der Vorsitzende, die Beträge seien gezahlt worden, damit der Verein nicht seine Gemeinnützigkeit verliere.Ich bitte um eine Stellungnahme.

    hbaumann hbaumann

    Anders herum wird wahrscheinlich ein Schuh daraus. Mit diesen Zahlungen hat der Vereinsvorsitzende möglicherweise sogar die Gemeinnützigkeit gefährdet. Wenn diese Zahlungen nicht der Verwirklichung des gemeinnützigen Vereinszwecks dienen, sind sie nicht zulässig. Dazu kommt, dass der Vorsitzende eigenmächtig, ohne Beschluss des Vorstandes, geschweige der Mitgliederversammlung, gehandelt hat.

    Will der Verein nicht die Gemeinnützigkeit verlieren, müsste er sofort die Gelder vom Vorsitzenden zurückfordern. Schlimmer noch, da die Sanierung dieser Denkmäler nicht zu den Vereinsaufgaben gehört, waren es also Privataktionen des Vorsitzenden. Also hat er für seine privaten Interessen, Gelder des Vereins zweckentfremdet, um nicht noch ein härteres Wort zu verwenden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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