Dürfen an VS-Sitzungen „Dauergäste““ teilnehmen?“

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 11 months von  hbaumann.
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    Unser Verein plant, einen hauptamtlichen Sozialpädagogen für die Jugendarbeit zu beschäftigen.
    Unser Vorstand möchte, dass dieser dauerhaft als beratendes Gastmitglied an den Vorstandssitzungen teilnimmt. Unsere Satzung regelt die Zusammensetzung des Vorstands sehr detailliert. Z.B. auch, dass unsere Kirchengemeinde einen Gast mit beratender Stimme in den VS entsenden kann.
    Ist die Aufnahme eines weiteren „Gastes““ in den Vorstand als Dauereinrichtung möglich?“

    hbaumann hbaumann

    Der Vorstand entscheidet, wer, wann als Gast an Vorstandssitzungen teilnehmen darf. Allerdings hat dieser Gast keine Stimmrecht, sondern nur Rederecht und das auch nur nach Aufforderung.

    Soll die Teilnahme dauerhaft sein, sollte diese Regelung mit den entsprechenden Befugnissen in die Satzung aufgenommen werden, da ansonsten der Anschein entstehen könnte, dass sich der Vorstand selbst – quasi durch das „Hintertürchen““ – vergrößern kann.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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