Dürfen Namen und -Beträge der Spender dem ‚Aufrufer‘ bekannt gemacht werden

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    Ein Nichtmitglied hat in einem Spendenaufruf (anlässlich Geburtstag) den Verein bedacht. Nun will er/sie eine Liste mit Namen und Beträgen der Spender um sich entsprechend individuell bedanken zu können.
    Darf man (nur dieser Person !) die Liste weitergeben oder wird damit der Datenschutz verletzt ?

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