Dürfen nur zu Sitzung angemeldete Mitglieder wählen?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 9 months von  hbaumann.
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    wenn man sich also nicht, wie in der Einladung gebeten, bis zu zwei Tage vorher angemeldet hat und trotzdem zur Versammlung erscheint; darf man dann wählen?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Das Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung kann mir nicht entzogen werden.

    Ich würde diese Aufforderung zur vorherigen Anmeldung lediglich als Hilfsmittel für die Organisatoren sehen, damit diese wissen, wie viele Stühle sie aufzustellen haben.
    Die Teilnahmeberechtigung kann davon nicht abhängig gemacht werden – das wäre unzulässig. Also darf auch das Wahlrecht wahrgenommen werden.

    H. Baumann
    kontakt@vorstandswissen.de

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