Dürfen Reisekosten trotz Gemeinnützigkeit bezahlt werden?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 years, 1 month von  gunter_stein.
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  • Kein Profilbild vorhanden nadine

    Wir möchten im Herbst unseren Mitgliedern einige Vorträge externer Referenten anbieten. Unser Verein ist aber gemeinnützig. Dürfen wir den Referenten trotzdem die Reisekosten bezahlen?

    Kein Profilbild vorhanden gunter_stein

    Wenn ein Verein Informations- und Vortragsveranstaltungen, organisiert, stellt sich fast automatisch die Frage nach den anfallenden Reise-, Übernachtungs- und/ oder Verpflegungskosten. Denn die meisten guten Referenten reisen nur an, wenn ihnen diese Kosten erstattet werden.

    In diesem Fall liegt dann folgender Sachverhalt zugrunde
    Die Reise- und Übernachtungskosten für den/die Referenten entstehen unmittelbar aus dem Vereinszweck, also der Informationsveranstaltung Ihres Vereins. Die Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten der Referenten sind wiederum unmittelbar mit deren Tätigkeit verbunden. Im Klartext: Diese Kosten entstehen nur aus dem Grund, weil die Referenten an Ihrer Veranstaltung teilnehmen, und können deshalb von Ihrem Verein übernommen werden.

    Hinweis: Die Bewirtungskosten für die Mitglieder, die an der Veranstaltung teilnehmen, dürfen vom Verein nicht übernommen werden. Das wird in der Vereinspraxis oftmals übersehen!

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