Wenn ein Verein Informations- und Vortragsveranstaltungen, organisiert, stellt sich fast automatisch die Frage nach den anfallenden Reise-, Übernachtungs- und/ oder Verpflegungskosten. Denn die meisten guten Referenten reisen nur an, wenn ihnen diese Kosten erstattet werden.
In diesem Fall liegt dann folgender Sachverhalt zugrunde
Die Reise- und Übernachtungskosten für den/die Referenten entstehen unmittelbar aus dem Vereinszweck, also der Informationsveranstaltung Ihres Vereins. Die Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten der Referenten sind wiederum unmittelbar mit deren Tätigkeit verbunden. Im Klartext: Diese Kosten entstehen nur aus dem Grund, weil die Referenten an Ihrer Veranstaltung teilnehmen, und können deshalb von Ihrem Verein übernommen werden.
Hinweis: Die Bewirtungskosten für die Mitglieder, die an der Veranstaltung teilnehmen, dürfen vom Verein nicht übernommen werden. Das wird in der Vereinspraxis oftmals übersehen!