Durchlaufender Posten

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden rittma

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu unserem eingetragenen Verein.

    Für ein Zusammentreffen von Mitgliedern wollen wir Essen und Getränke kaufen. Jedoch soll das nicht vom Verein gezahlt werden, sondern wir kaufen die Sachen nur gebündelt über unser Vereinskonto.

    Das heißt, die Mitglieder zahlen z.B. 50€ ein, wir kaufen unsere Sachen ein und überweisen dann die Reste zurück auf deren Konten.

    Mir stellen demnach folgende Fragen: Sind das durchlaufende Posten? Müssen sie in der EÜR dargestellt werden? Sind sie dann Einnahmen und demnach körperschaftspflichtig (sind nicht gemeinnützig)? Muss eine Rechnung ausgestellt werden für den Ein- bzw Ausgang der Rechnung? Wie kann man es dokumentieren, dass es sich wirklich um durchlaufende Posten handelt?

    Vielen Dank.

    Viele Grüße
    Marc

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Eine private Feier hat nichts in den Vereinsbüchern zu suchen. Dies bedeutet, es muss privat organisiert werden.
    Das Geld darf also nicht aus der Vereinskasse genommen werden. Es müsste hier sich jemand bereit erklären, das Geld einzusammeln und dem entsprechenden abrechnen.

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