e.V. austragen ohne Auflösung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 months, 2 weeks von  brushlesspower.
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    Hallo,

    ich habe folgende Frage oder Problem und weiß eigentlich garnicht was man jetzt tun kann.

    unser Verein ist ein eingetragener Verein (e.V.) mit aktuell 5 Mitgliedern.
    Über die letzten Jahre wurden es immer weniger.

    jetzt wurde von einem Mitglied gefordert den Verein aufzulösen. Nun versuchen wir im Vorstand nach Möglichkeiten zu suchen.

    – Wir wollen den Verein weiterführen. Das liegt darin begründet, dass wir innerhalb Deutschlands an Wettkampfen teilnehmen und selber Wettkämpfe ausrichten. Mit der Auflösung des Vereins geht auch die Möglichkeit verloren Wettkämpfe auszurichten.
    – Wir haben allerding auch keine Lust mehr auf das ganze Amtgericht. Jedesmal Protokolle schicken, Vorstandwahlen einreichen, Kassenberichte. All der ganze Aufwand wegen 2-3 Mitgliedern und 2 Kontobewegungen.

    Daher hatten wir die Idee uns als eingetragenen Verein (e.V.) auszutragen. Der Verein soll aber als solches bestehen bleiben.
    Konto soll bleiben (wäre kein muss….kostet nur geld)
    Vereinsgebäude (Miete) soll bleiben
    Vorstand soll bleiben, bzw. weiter gewählt werden.

    Ist sowas überhaupt möglich?
    Gibt es alternativen?

    Gruß

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Die Mindestanzahl an Mitgliedern für einen bestehenden Verein sind 3.
    Sie hier: https://dejure.org/gesetze/BGB/73.html

    Aber Achtung. Bei der geringen Anzahl an Mitgliedern, kann bereits ein Mitglied eine aoMV einberufen z.B. mit dem TOP Auflösung des Vereins, dabei ist Satzungsregelung bzw. §37 (1) BGB zu beachten.
    Stimmen dann z.B. 3 der aktuell 5 Mitglieder dem zu ist zunächst zu prüfen ob gem. der gültigen Fassung der Satzung oder gem. §41 BGB, die erforderliche Mehrheit zu Auflösung gegeben ist. Wenn ja ist der Verein auf Grund des Beschlusses der MV aufzulösen, ohne wenn und aber.

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    Kein Profilbild vorhanden brushlesspower

    Hallo Tom,

    danke für die Antwort. Aktuell muss sowieso eine Mitgliederversammlung einberufen werden.

    Wir gehen mal davon aus, das die Auflösung nicht mehrheitlich beschlossen wird.
    Das hängt aber auch davon ab welche Perspektiven wir aufzeigen können.

    Daher fragen wir uns ob es möglich ist den Verein auszutragen, (bzw dem Amtsgericht keine Rechenschaft mehr schuldig zu sein) ohne ihn komplett aufzulösen.

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