Ehemaliger 1. Vorsitzender hetzt gegen verbliebenen Vorstand

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 months von  Weigelie74.
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  • Kein Profilbild vorhanden Weigelie74

    Hallo,
    ich hoffe ich bekomme auf dieses Problem eine Antwort.
    Uns (dem verbliebenen Vorstand, 2. Vorsitzender und Schriftführer) ist bei der Abrechnung ein Berechnungsfehler unterlaufen, da wir erst im nachhinein über einen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wurden, der sich auf die Berechnung auswirkt. Das ist mehr als ärgerlich, war definitiv keine Absicht und ist schon im Rechenschaftsbericht mit Lösungsvorschlag für die anstehende JHV aufgenommen. Der Sachverhalt wurde erst im zweiten Anschreiben des ehemaligen 1. Vorsitzenden zur Sprache gebracht, da er sich (wie wir jetzt wissen zurecht) weigert den Betrag zu zahlen.
    Allerdings hat er sowohl unsere Antwort als auch sein zweites Schreiben mit der Aufforderung der Zahlungsverweigerung eben jenen Postens, der in seinen Augen gegen einen gefassten Beschluss verstösst, an einige Mitglieder aus seiner Adressliste zukommen lassen.
    Meine Frage wäre jetzt, ob man daraus vereinsschädigendes Verhalten ableiten kann? Wenn ja, wäre es Grund genug einen Auschluß aus dem Verein bei eben jener JHV zu beantragen?
    Wenn ja, wie müsste es dann ablaufen?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Fehler können immer mal passieren. Wichtig ist, dass diese bereinigt werden können, ohne Schaden für den Verein.
    Fragt sich ob der ehem. selbst so unfehlbar war?
    Machen Sie im klar, dass diese Hetzte ein vereinsschädigendes Verhalten darstellt und Sie sich als Vorstand dies nicht gefallen lassen würden. Sollte er nicht damit aufhören, würden Sie eine Ausschlussverfahren aus dem Verein in Gang setzten, zudem würden Sie ihn zivilrechtlich der Nötigung ggf. Verleumdung anzeigen.

    Kein Profilbild vorhanden Weigelie74

    Vielen Dank für die Antwort.
    Ich habe in unserer Satzung folgenden § zum Thema Ausschluss bzw. Kündigung:

    „§ 3 Ausschluss bzw. Kündigung
    Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Satzung, die Gartenordnung oder die Interessen des Vereins verstößt, insbesondere wenn es
    a) mit seinem Gartennachbarn in Unfrieden und Zank lebt oder die Ruhe in der Anlage stört, insbesondere wenn es die Vereinsleitung oder Beauftragte des Vereins beleidigt oder sonst wie belästigt;
    b) wegen einer strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt ist oder sich des Gartendiebstahls schuldig gemacht hat.
    Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.
    Mit dem Ausschluss aus dem Verein ist die Auflösung des Pachtverhältnisses über den Kleingarten verbunden.“

    Könnten wir diesen Paragraphen „einfach so“ umsetzen? Bestimmt gibt es irgendwelche rechtlichen Vorschriften die zusätzlich beachtet werden müssen, welche wären dies?

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