Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe in unserer Satzung folgenden § zum Thema Ausschluss bzw. Kündigung:
„§ 3 Ausschluss bzw. Kündigung
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Satzung, die Gartenordnung oder die Interessen des Vereins verstößt, insbesondere wenn es
a) mit seinem Gartennachbarn in Unfrieden und Zank lebt oder die Ruhe in der Anlage stört, insbesondere wenn es die Vereinsleitung oder Beauftragte des Vereins beleidigt oder sonst wie belästigt;
b) wegen einer strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt ist oder sich des Gartendiebstahls schuldig gemacht hat.
Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.
Mit dem Ausschluss aus dem Verein ist die Auflösung des Pachtverhältnisses über den Kleingarten verbunden.“
Könnten wir diesen Paragraphen „einfach so“ umsetzen? Bestimmt gibt es irgendwelche rechtlichen Vorschriften die zusätzlich beachtet werden müssen, welche wären dies?