Ehemaliger Vorsitzender nicht entlastet worden, was nun?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 years, 1 month von  gunter_stein.
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    Auf unserer Mitgliederversammlung im Januar wurde ein neuer Vorstand gewählt. Ich bin jetzt der erste Vorsitzende. Allerdings wurde der alte Vorstand durch die Mitgliederversammlung nicht entlastet, weil Unterlagen fehlten. Der Verein hat beispielsweise seine Anlage mehrfach vermietet – aber nicht alle Vermieterlöse sind auf das Vereinskonto geflossen. Was bedeutet diese Nichtentlastung für den alten Vorstand – und was muss ich beziehungsweise der gesamte neue Vorstand jetzt unternehmen?

    Kein Profilbild vorhanden gunter_stein

    Entlastet die Mitgliederversammlung den Vorstand, heißt das nichts anderes, als dass der Verein gegenüber dem Vorstand auf Bereicherungs- und Schadensersatzansprüche für die abgelaufene Amtsperiode verzichtet, soweit die Sachverhalte dem Entlastungsorgan (also der Mitgliederversammlung) bekannt waren, beziehungsweise bei sorgfältiger Prüfung hätten bekannt sein können.

    Grundlage für die Entlastung bildet der Rechenschaftsbericht des Vorstands. In Ihrem Fall hat die Mitgliederversammlung dem alten Vorstand die Entlastung versagt. Das heißt: Sie müssen handeln. Denn sonst machen Sie sich dem Verein gegenüber schadensersatzpflichtig. Sie müssen die Sache aufklären und – zur Not – gerichtlich aufklären.

    Die Mitgliederversammlung hätte zwar auch beschließen können, dass die möglichen Ansprüche nicht verfolgt werden. Das ist bei Ihnen aber nicht der Fall. Sie sollten deshalb einen Anlauf beim alten Vorstand starten, um die Vorfälle gründlich aufzuklären – und, falls dies nicht möglich ist – eine gerichtliche Klärung herbeiführen.

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