Entlastet die Mitgliederversammlung den Vorstand, heißt das nichts anderes, als dass der Verein gegenüber dem Vorstand auf Bereicherungs- und Schadensersatzansprüche für die abgelaufene Amtsperiode verzichtet, soweit die Sachverhalte dem Entlastungsorgan (also der Mitgliederversammlung) bekannt waren, beziehungsweise bei sorgfältiger Prüfung hätten bekannt sein können.
Grundlage für die Entlastung bildet der Rechenschaftsbericht des Vorstands. In Ihrem Fall hat die Mitgliederversammlung dem alten Vorstand die Entlastung versagt. Das heißt: Sie müssen handeln. Denn sonst machen Sie sich dem Verein gegenüber schadensersatzpflichtig. Sie müssen die Sache aufklären und – zur Not – gerichtlich aufklären.
Die Mitgliederversammlung hätte zwar auch beschließen können, dass die möglichen Ansprüche nicht verfolgt werden. Das ist bei Ihnen aber nicht der Fall. Sie sollten deshalb einen Anlauf beim alten Vorstand starten, um die Vorfälle gründlich aufzuklären – und, falls dies nicht möglich ist – eine gerichtliche Klärung herbeiführen.