ehemaliger Vorstandsvorsitzender führt Vereinsgeschäfte weiter

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 6 months von  postbote.
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    In unserem Verein ist 2012 der kompletter Vorstand neu gewählt worden. Nach der Wahl haben der vorherige und der neue Vorsitzende einen Beratervertrag geschlossen. Der vorherige Vorsitzende ist aber nicht nur als Berater, sondern auch als Kassierer und Buchhalter tätig. Er macht Umschreibungen, Neuaufnahmen, Bankgeschäfte und ist auch noch Schätzer, Wasser- und Stromwart aktiv..
    Den Inhalt des Vertrages kennt man nicht und den Mitgliedern des Vereins ist das seit einem Jahr geschlossene Verhältnis nicht bekannt gegeben worden. Aber die finanziellen Lasten dürfen sie tragen.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Zunächst einmal muss geklärt werden, ob der neue Vorsitzende lt. Satzung alleinvertretungsberechtigt ist. Wenn nicht, ist der Bestand dieses Vertrages fraglich.

    Andererseits stellt sich die Frage, warum die anderen Vorstandsmitglieder, die ebenfalls gewählt wurden, nicht Einspruch erhoben haben? Für die Wirksamkeit von Beschlüssen sind Mehrheiten erforderlich. Wagen es sich die anderen nicht, diese Zustände in Frage zu stellen? Oder sind sie sogar ganz froh, dass jemand z.B. diese Arbeiten macht? Dann sollten sie aber auch Ruhe geben!

    Das Problem kann nur vereinsintern gelöst werden. Ohne die exakten Kenntnisse der Umstände kann hier niemand helfen.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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    Kein Profilbild vorhanden postbote

    Danke, werde Nachfrage.
    Sind die Schätzungen vom Quasi-Vorsitzenden mit Schätzurkunden und anschließender Umschreibung gültig? Dann beißt sich doch! Ein Vereinsvorsitzender darf keine Schätzungen vornehmen. Oder bin ich da auf `nem falschen Dampfer?

    Kein Profilbild vorhanden postbote

    Sind die Schätzungen vom Quasi-Vorsitzenden mit Schätzurkunden und anschließender Umschreibung dann gültig? Dann beißt sich doch! Ein Vereinsvorsitzender darf keine Schätzungen vornehmen. Oder bin ich da auf `nem falschen Dampfer?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Mit Ihren Fragen erwarten Sie von einem Außenstehenden leider etwas zu viel. Woher soll ich wissen, welche Vollmachten man dem ehemaligen Vorsitzenden eingeräumt hat und ob er schätzen darf oder nicht.

    Sie sind auf meine Antwort leider überhaupt nicht eingegangen. Ich wollte wissen, ob der Vorsitzende alleinvertretungsberechtigt ist? Davon hängt ab, ob er überhaupt allein Verträge abschließen darf.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie ein Gartenverein sind?

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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