Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist bekannt, dass es zulässig ist, dass Vorstandsmitglieder neben ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit auch eine weitere bezahlte Tätigkeit für ihren Verein übernehmen können. Es heißt in den Empfehlungen, dass Vorstandsamt und bezahlte Tätigkeit dann aber klar erkennbar voneinander getrennt sein müssen. Was genau bedeutet das? Wo und wie muss dies erkenntlich gemacht sein?
Kann also ein bislang ehrenamtlich arbeitender Vorsitzender bspw. zusätzlich noch die Tätigkeit (halbe Stelle) einer inhaltlichen Leitung übernehmen, weil dies sich für den Verein spontan ergibt und als nötig erweist? Für diese Tätigkeit muss dann in jedem Fall ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, richtig?
Vielen Dank im Voraus!