Hallo Sepp,
in Beantwortung Ihrer Frage zur Ehrenamtspauschale ist festzustellen, dass diese den zeitlichen Aufwand für Ihre Tätigkeit im gemeinnützigen Verein ausgleichen will.
Telefon, Porti und Fahrtkosten von Funktionären gelten als Aufwand, die mit der Aufwandsentschädigung abgerechnet (aufgelistete Fahrkostenabrechnung) und abgegolten werden. Dabei ist durchaus auch eine monatliche oder vierteljährliche Pauschalierung des Betrages möglich.
Bei Verzicht auf Auszahlung können selbstverständlich zwei separate Spendenbescheinigungen ausgestellt werden, eine für die Ehrenamtspauschale, die andere für den Bürobedarf.
Viele Grüße
Inge Cz.