Ehrenamtspauschale

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden Sepp

    Ich bin nicht wirklich der Profi in solchen Steuersachen, aber je mehr ich mich damit beschäftige desto verwirrter wird alles.
    Frage.
    Ist mit der Ehrenamtspauschale auch Porto, Telefon oder auch Fahrtkosten von Funktionären abgedeckt?
    Oder kann die Ehrenamtspauschale sererat sowie eine Pauschalierte Tel, Porto und Bürobedarf und eine aufgelistete Fahrtkostenabrechnung abgegolten werden?
    Können bei verzicht der Auszahlung somit auch 2 Spendenbescheinigungen ausgestellt werden. Eine für Ehrenamtspauschale (für Funktionäre) und eine für Tel. Porto und Bürobedarf (für Funktionäre, Übungsleiter, Trainer und Betreuer)

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo Sepp,
    in Beantwortung Ihrer Frage zur Ehrenamtspauschale ist festzustellen, dass diese den zeitlichen Aufwand für Ihre Tätigkeit im gemeinnützigen Verein ausgleichen will.
    Telefon, Porti und Fahrtkosten von Funktionären gelten als Aufwand, die mit der Aufwandsentschädigung abgerechnet (aufgelistete Fahrkostenabrechnung) und abgegolten werden. Dabei ist durchaus auch eine monatliche oder vierteljährliche Pauschalierung des Betrages möglich.
    Bei Verzicht auf Auszahlung können selbstverständlich zwei separate Spendenbescheinigungen ausgestellt werden, eine für die Ehrenamtspauschale, die andere für den Bürobedarf.
    Viele Grüße
    Inge Cz.

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