Ehrenamtspauschale

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 5 months von  hbaumann.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Tom Tom

    Unser 1. Vorsitzender möchte gern die Ehrenamtspauschale (720 €) in Anspruch nehmen, rückwirkend ab 2013. Gleichzeitig möchte er diese dann aber wieder spenden und eine Spendenbescheinigung erhalten.

    In unserer Satzung ist hierzu nichts geregelt. Auch der Passus, das der Vorstand ehrenamtlich tätig ist, ist nicht vorhanden.
    Kann die Ehrenamtspauschale gewährt werden, auch nachträglich für 2013?
    Wie läuft dies buchungstechnisch ab?
    Das Thema ist mir absolut neu, daher für die adäquate Antwort(en) besten Dank im Voraus.

    hbaumann hbaumann

    Die Ehrenamtspauschale darf nur ausgezahlt werden, wenn es eine entsprechende Satzungsgrundlage dafür gibt. Anderenfalls würde der Verein seine Gemeinnützigkeit verlieren.

    Eine rückwirkende Zahlung wäre aber auch dann nicht möglich, da das Geschäftsjahr 2013 bereits abgeschlossen ist.

    Wenn Sie die Ehrenamtspauschale künftig zahlen wollen, dann müssen Sie zuerst die Satzung ändern.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.