Ehrenamtspauschale für Tätigkeit, die mehr als ein Jahr zurück liegt?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 6 months von  Klausmann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Klausmann

    Hallo in die Runde, wer kann mir helfen:
    Können wir als Verein für das laufende Jahr 2021die Ehrenamtspauschale zahlen, auch wenn die Tätigkeit schon ein paar Jahre zurück liegt, damals aber nicht die Zahlung einfach vergessen wurde?
    Vielen Dank und Gruß,
    Stefan Klausmann

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wie lange liegt das zurück?
    Wenn 3 Jahre und mehr ist das verjährt. Das würde ich dann auch nicht mehr zahlen, gibt Ärger mit dem Finanzamt.

    Kein Profilbild vorhanden Klausmann

    Vielen Dank für die Rückmeldung! Für mich hat sich die Frage aber zwischenzeitlich geklärt.

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