Ehrenamtspauschale nutzen

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 8 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Bewi

    Guten Tag,
    es geht um die Nutzung der Ehrenamtspauschale 720 Euro im Jahr.
    Gerade einige Vorstandsmitglieder haben einen hohen Mehraufwand, so dass die Anwendung der Ehrenamtspauschale eine Möglichkeit der Anerkennung wäre.

    Die Frage ist: Muss die Möglichkeite der Nutzung der Ehrenamtspauschale in der Satzung stehen oder reicht ein Beschluss des Vorstandes?

    Klar ist, wenn eine finanzielle Entlohnung oder Anerkennung gezahlt wird, muss dies in der Satzung stehen, aber wie ist das mit der Ehrenamtspauschale.
    Ein Formular zur Nutzung konnte ich auf „Vereinswelt“ finden – danke. Gibt es auch ein Formular für die Verzichtserklärung (die 720 Euro werden wieder gespendet)?
    Danke

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Muss die Möglichkeit der Nutzung der Ehrenamtspauschale in der Satzung stehen oder reicht ein Beschluss des Vorstandes? Sie muss in der Satzung stehen.

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    Tom Tom

    Ja. Um die Ehrensmtspauschale zahlen zu können, muss dies in der Satzung stehen. Weiterhin reicht ein Beschluss des Vorstandes NICHT. Nur die MV kann dies beschließen!

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