Ein/Ausgaben in Folgejahr

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 7 months von  hbaumann.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Platin

    Hallo. Unser Geschäftsjahr gleicht dem Kalenderjahr. Wir haben eine Rechnung die ihre Leitung 2016 hat erst 2017 bekommen und bezahlt. Des weiteren hat ein Mitglied (passiv) seinen Jahresbeitrag für 2016 erst 2017 zahlen können. Muss das in den Kassenbericht von 2016 oder 2017? Und noch eine Frage. Sind für Barzahlungen einfache handschriftliche Quittungen aussreichend oder muss da ab einer gewissen Betrags Höhe eine ordentliche Rechnung her? Vielen Dank im voraus 😉

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Im Rechnungswesen gilt – mit nur ganz wenigen ausnahmen – immer das Prinzip des Geldflusses. das heißt, die Buchungen werden dann getätigt, wenn die Beträge eingegangen sind und nicht wann sie fällig waren.

    Handschriftliche Rechnungen (Quittungsblock) sind normalerweise ausreichend.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215

    H. Baumann

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.