Eine Kindergruppe im Verein, die es eigentlich nicht gibt.

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 4 months von  mops.
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    Hallo,

    in unserer Satzung steht, dass das Mindestalter 16 Jahre mit Erlaubnis der Eltern ist. Es gibt schon seit Jahren eine Kindergruppe (5-18 J.), die aber in der Satzung nirgends Erwähnung findet und auch keine Satzungsänderung geplant ist. Es werden auch keine Beiträge erhoben, es gibt sie ja eigentlich nicht. Die Kosten für benötigte Materialien und Präsente für die Kinder wurden schon immer aus der Vereinskasse bezahlt. Jetzt soll der Leiter dieser Gruppe einen Vertrag dafür bekommen, wo u.a. seine Bezahlung geregelt werden soll. Geht das überhaupt? Außerdem besteht meiner Meinung nach auch die Probleme wie der Versicherung, Haftung, Aufsichtspflicht etc. Was geschieht, wenn etwas passiert? Haftet der Verein oder der Leiter dieser Gruppe?

    Danke im Voraus

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo,
    ich gehe davon aus, dass das Mindestalter, um in Ihren Verein einzutreten, 16 Jahre ist, wenn die Eltern ihr Einverständnis erklären. So steht es ja in Ihrer Satzung.
    Jetzt habe Sie eine Kindergruppe von 5-18 Jahren. Da frage ich mich was machen 5 bis 18jährige zusammen? Aber das ist eine andere Frage.
    Meiner Meinung nach haben Sie Recht: die Gruppe existiert so nicht. Sie müssen die Satzung ändern. Will der Vorstand dies nicht, so muss das die Mitgliederversammlung entscheiden.
    Tun Sie dies nicht, können Sie Probleme mit Versicherung, Haftung etc. bekommen.
    Auch der Griff in die Vereinskasse für Präsente und Materialien ist nicht rechtens.
    Ich frage mich nur, warum wollen die Verantwortlichen die Satzung nicht ändern, um alles ins rechte Lot zu rücken?
    Viele Grüße
    mouche

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