Eine Person mehrere Ämter??

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years von  hbaumann.
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    Habe eine kurze Frage: Wir haben unseren Förderverein von der Schule wieder aufleben lassen… Laut Satzung besteht der Vorstand aus:
    – 1. Vorsitzender
    – 2. Vorsitzender
    – Kassierer
    – Schriftführer

    Der erweitete Vorstand besteht aus:
    – der Schulleiterin + Stellvertreter
    – dem Schulpflegschaftsvorsitzenden + Stellvertreter

    Nun ergibt sich folgender Sachverhalt:
    Unsere Schulleiterin ist Schriftführerin und unser Schulpflegschaftsvorsitzender ist Kassierer… demnach sind diese beiden Personen nun ja doppelt aufgeführt.

    Ist das rechtlich erlaubt und macht das Sinn so?

    Würde mich über Antworten freuen, da ich neu auf dem Gebiet tätig bin.

    Danke im Voraus.

    hbaumann hbaumann

    Die Bündelung mehrerer Vereinsämter in einer Person ist nur zulässig, wenn es dafür eine klare Satzungsregelung gibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den vertretungsberechtigten Vorstand oder den erweiterten handelt.

    Sollte bei Ihnen also solch eine Satzungsregelung nicht existieren, ist diese Konstellation nicht zulässig.

    H. Baumann
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