einem Mitglied kündigen

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 4 months von  Charly54.
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  • Kein Profilbild vorhanden Charly54

    Wir haben ein Mitglied im Club, mit dem es seit Jahren Streit über Auslagen gibt, die wir nicht erstatten werden. Daher hat dieses Mitglied nun seinen Jahresbetrag nicht überwiesen mit dem Hinweis, auf diese Weise die Auslagen erstattet zu bekommen.
    Gehen wir richtig in der Annahme, diese beiden Fälle sind getrennt zu betrachten und wir könnten in letzter Konsequenz dem Mitglied die Mitgliedschaft kündigen?
    Die Satzung sieht bei Nichtzahlung des Beitrages 4 Wochen nach der 2. Mahnung die Kündigung vor.
    Danke für Hinweise!

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Nach § 670 BGB ist der Verein verpflichtet, gemachte Auslagen zu erstatten. Allerdings muss das Mitglied einen Auftrag dazu gehabt haben bzw. die Auslagen müssen für den Verein erforderlich gewesen sein. Dann könnten diese auch ohne Auftrag erstattet werden.

    Das Mitglied ist allerdings nicht berechtigt, von sich aus, den Beitrag einzubehalten. Damit liegt ein Verstoß gegen Vereinsbeschlüsse vor. Hier muss der Vorstand überlegen, ob er nach den entsprechenden Mahnungen ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215

    H. Baumann

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    Kein Profilbild vorhanden Charly54

    Danke für die Antwort. Um das Geld geht es uns nur zweitrangig. Wir würden vor allem gerne die Mitgliedschaft auflösen. Wären wir aufgrund der Nichtzahlung des Beitrags dazu berechtigt?

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