Einladung von (stimmberechitgten) Familienmitgliedern zur Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 3 months von  GoppingerGartenfreunde.
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    Ist es 1.
    Rechtens, wenn ich (stimmberechtige)Familienmitglieder zusammen mit dem Vollmitglied in einem Brief zur Mitgliederversammlung einlade und
    2.
    wenn ich per Email (ist bei uns in der Satzung drin) nur eine Einladung verschicke, da ja in der Regel bei Familienmitgliedern nur eine Email-Adresse existiert. Die Einladungen werden seit Jahren so gehandhabt, es hat sich auch noch nie jemand darüber ausgelassen. Ich möchte das nur einmal geklärt wissen. Soll ich das eventuell in die Satzung aufnehmen?
    Gruß Erwin Hartmann

    hbaumann hbaumann

    Normalerweise ist das nicht korrekt. Jedes Mitglied muss eine eigene Einladung bekommen. Stellen Sie sich folgende Situation vor: In einer Familie gibt es Streit und der Ehemann, der die Email-Adresse besitzt, informiert seine Frau und die Kinder über die Einladung nicht. Diese haben somit keine erhalten. Im Ergebnis dessen, können gefasste Beschlüsse auf der Mitgliederversammlung angefochten werden.

    Der Verein kann sich dagegen aber absichern, indem er sich vom Email-Adressenbesitzer eine schriftliche Erklärung geben lässt, wonach sich dieser verpflichtet, in jedem Fall, Einladungen, Informationen und sonstigen Schriftverkehr – sofern er nicht ausdrücklich an ihn persönlich gerichtet ist -, an die übrigen Familienmitglieder zu verteilen.

    Auch, wenn es bisher bei Ihnen immer gutgegangen ist und sich noch keiner beschwert oder Probleme gemacht hat, könnte es ja irgendwann passieren. Dann ist es immer besser, wenn man sich abgesichert hat.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/verein-und-vorstand-aktuell

    H. Baumann

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