Nein, das ist nicht möglich!
In diesem Fall würden sich die anwesenden Mitglieder über die nichtanwesenden hinwegsetzen.
Es könnte doch sein, dass mehrere Mitglieder die Frist für die Einladung abgewartet haben, als diese aber nicht kam, sind sie weggefahren. Nun wissen sie gar nicht, dass eine Versammlung stattfindet, an der sie normalerweise teilgenommen hätten. Beschlüsse, die auf dieser Versammlung gefällt werden, wären anfechtbar.
Eine Ausnahme bestünde nur, wenn tatsächlich alle Vereinsmitglieder bei der Versammlung anwesend sind und dann diesen Beschluss fassen. Das ist aber wahrscheinlich nicht anzunehmen.
H. Baumann
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