Einladung zur Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  hbaumann.
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    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich stelle folgende Anfrage:
    Die Einladung zur Jahres Mitgliederversammlung wurde nur von der Vorsitzenden Unterschrieben. Alle Kriterien einer ordentlichen Einladung (zeitgetreu, Informationsgetreu mit Hinweis auf zwei Wahlgänge) sind erfolgt und wurden von der Mitgliederversammlung als richtig angenommen.Ein Mitglied bemängelt im Nachgang, dass die Mitgliederversammlung in den beiden Wahlgängen ungültig ist, da der gesammte Vorstand hätte mit seiner Unterschrift einladen müssen. Hat das Mitglied recht oder kann grundsätzlich auch nur der Vorsitzende unterschreiben. Ein Protokoll der Vorstandssitzung zum Beschluss der anstehenden Mitgliederversammlung liegt vor.

    Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
    Gabriele Schuster

    hbaumann hbaumann

    Wenn die Einladung auf der Basis eines Vorstandsbeschlusses erfolgt ist, genügt es, wenn der Vorsitzende (sozusagen im Auftrag des Vorstands) einlädt. Es müssen nicht alle Vorstandsmitglieder unterschreiben.

    Das könnte sogar im Auftrag des Vorstandes ein Geschäftsführer machen, der gar nicht dem Vorstand angehört. Es muss nur den entsprechenden Beschluss dazu geben, der natürlich auch im Protokoll aktenkundig gemacht wurde.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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