Einladung zur Mitgliederversammlung per Email

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    Um Kosten zu sparen würden wir gerne die Einladung auf Emailversand umstellen (bei allen Mitlgiedern mit Emailadresse, ansonsten weiterhin per Brief). In unserer Satzung ist nur aufgeführt, dass die Einladung schriftlich zu erfolgen hat. In Foren wird erwähnt, dass mit dieser Satzungsformulierung eine Einladung per Email nicht zulässig ist. „schriftlich““ müsste gegen „“Textform““ ersetzt werden.
    Ist dies so korrekt? „

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