Einladung zur MV per E-Mail?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 4 months von  Chor.
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    Unsere Satzung sieht eine Frist von 2 Wochen zur Einladung zur MV vor. Diese Frist wahren wir normalerweise, indem wir die Einladung bei der Chorprobe 2 Wochen vor der MV verteilen, um Porto zu sparen. In diesem Jahr hat ein Teil der Mitglieder erst einen Tag später Probe, also würde diesen Mitgliedern die Einladung 1 Tag zu spät zugehen. Ich möchte die Einladung aus taktischen Gründen ungern 3 Wochen vorher zugehen lassen, um den Mitgliedern nicht zu viel Zeit zur Formulierung eines Antrags zu geben (es könnte ein unliebsamer Antrag anstehen). Kann ich die Einladung deshalb zunächst per E-Mail versenden und die schriftliche Einladung nachreichen? Wäre damit die Frist gewahrt? Gerade in diesem Jahr ist mir die fristgerechte Zustellung wichtig.
    Danke für Ihre Antwort,
    S. Schmid

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Guten Tag,
    wenn die Form der Einladung für Ihre Mitgliederversammlung in Ihrer Satzung nicht konkret geregelt ist, steht es Ihnen frei, schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder per Brief einzuladen. Ebenso ist es auch möglich, durch eine Mitteilung in der Vereinszeitung oder beispielsweise durch eine Anzeige in der Lokalzeitung zur Mitgliederversammlung einzuberufen. Theoretisch ist also praktisch alles möglich.
    Für Ihren konkreten Fall ist anzuraten, eine Einladung per E-Mail und für diejenigen in Ihrem Verein, die kein E-Mail haben, fristgerecht telefonisch einzuladen.

    Ich wünsche Ihnen eine glückliche Hand
    und grüße
    I. Cziudaj

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    Vielen Dank für Ihre Antwort. In der Satzung steht „schriftlich““ – gilt E-Mail als „“schriftlich““?“

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