Einnahmen durch Feten/Veranstaltungen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 6 months von  hbaumann.
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    Ich bin in einem gemeinnützigen Verein der sich auf verschiedene Sportangebote beschränkt (z.B. Volleyball, Tischtennis usw.). Darf ein solcher Verein ein Fest für die Allgemeinheit veranstalten?
    Auf der JHV wurde diese Idee abgelehnt mit der Begründung, dass wir keine Feier veranstalten dürfen bei der der Verein Profit erwirtschaften würde.
    In wie fern ist diese Begründung zutreffend?

    hbaumann hbaumann

    Auch ein gemeinnütziger Verein darf in eingeschränktem Umfang wirtschaftlich tätig sein (Nebenzweckprinzip) und solche Veranstaltungen zählen dazu. Die Finanzierung und die Einnahmen aus dieser Veranstaltung werden immer dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet. Erzielt der Verein Gewinne, können diese (nach Steuer) dem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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