Einnahmenverwendung für Chorfreizeit

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 3 months von  ChorSandra.
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  • Kein Profilbild vorhanden ChorSandra

    Dürfen die Einnahmen aus Chor-Auftritten für die Übernachtungskosten der Mitglieder auf einer Chorfreizeit genutzt werden?

    Kein Profilbild vorhanden ChorSandra

    Vielen Dank schon mal H. Baumann. Wir sind ein nicht eingetragener Verein ohne Satzung, der zu einer Kirche gehört.

    hbaumann hbaumann

    Einen Verein ohne Satzung gibt es nicht – egal ob eingetragen oder nicht eingetragenen und auch die Kirche kann Ihnen da nicht weiterhelfen…!

    Das BGB fordert für die Gründung eines Vereins sieben Gründungsmitglieder, eine Satzung und einen Vorstand. In einer entsprechenden Versammlung wird dann der Verein gegründet. Ist auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, handelt es sich nicht um einen Verein. Das hat nichts mit der Eintragung beim Amtsgericht zu tun. Durch diese erhält der gegründete – bis dahin noch nicht eingetragene Verein – seine Rechtsfähigkeit, wodurch sich die Haftung in der Regel auf das Vereinsvermögen beschränkt. Jeder Verein ist also erst einmal ein nicht eingetragener Verein – so er überhaupt einer ist.

    Ohne die genauen Umstände zu kennen, würde ich sagen, dass es sich bei Ihrem Chor also nicht um einen Verein, sondern um eine sog. Personengesellschaft (GbR) handelt. Die Einnahmen fließen in das Gesellschaftsvermögen ein und sind vom ersten Euro an steuerpflichtig.

    Sollten Sie regelmäßig Einnahmen erzielen, kann ich Ihnen nur raten, einen Steuerberater zu konsultieren. Er kann Ihnen Hinweise geben, wie Sie die steuerpflichtigen Einnahmen durch das Gegenrechnen von Betriebsausgaben und anderen Aufwendungen minimieren können.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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    Vielen Dank für die Tipps. Das werde ich mal im Chorvorstand besprechen.

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