Einsicht in die Finanzen Frage 2

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 6 months von  hbaumann.
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    Auch dann nicht wenn die Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen?

    hbaumann hbaumann

    Ein Betriebsrat kann erst gegründet werden, wenn wenigstens fünf festangestellte Mitarbeiter in der Firma (Verein) sind. Dieser hat dann nur das Recht, in Personalunterlagen Einsicht zu nehmen, wenn es die konkrete Situation erforderlich macht.

    Ein generelles Einsichtsrecht in Firmen(Vereins)unterlagen hat er m. E. nicht. Dennoch sollten Sie zur Sicherheit einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht befragen, da ich mich auf diesem Gebiet nicht so auskennen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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