Liebe Vereinsweltler, ich bin im Vorstand eines gemeinnützigen e.V. Wir haben ein Team aus zwei Mitarbeitern für das operative Geschäft eingestellt, darunter der Geschäftsführer. Des Weiteren hat der Verein eine Anzahl geringfügig Beschäftigter Mitarbeiter eingestellt, dies erledigt die Geschäftsführung als „operatives Geschäft“ ohne Zustimmung des Vorstandes. Wir als Vorstand möchten nun gerne die Arbeitsverträge der geringfügig eingestellten Mitarbeiter sehen, werden vom Geschäftsführer aber immer wieder „versetzt“.
Frage: Welche Handhabe haben wir? Einforderung der Arbeitsverträge unter entsprechender Fristsetzung (und welche Fristen wären rechtlich „sauber“? Welche Maßnahmen können wir ergreifen, wenn die Fristen verstreichen?
Danke für Eure Antworten und beste Grüße,
avocado