Eintragung ins Vereinregister

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 9 months von  hbaumann.
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    Auf der Hauptversammlung wurde der 1. Vorsitzende im Amt bestätigt und der 2. Vorsitzende neu gewählt. Müssen sich jetzt beide Vorsitzende mit notariell beglaubigter Unterschift und den entsprechenden Protokollen beim Vereinsregister anmelden oder reicht es aus, wenn nur der neugewählte 2. Vorsitzende eine notariell beglaubigte Unterschrift beim Vereinregister vorleg, zusammen mit den Protkolle der Wahlversammlung.
    Danke.
    Mit freundlichen Grüßen
    Hans-Joachim Schreiner

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Dem Amtsgericht mus ein aussagefähiges Protokoll mit den Wahlergebnissen der einzelnen Vor-standsfunktionen vorgelegt werden. Dabei sollten die exakten Stimmenverhältnisse pro Person aufgeführt werden:
    Vorsitzender: Hans Müller – Ja-Stimmen 56, Nein-Stimmen 12, Enth. 0
    usw.

    Vorstandsmitglieder, die noch nie im Vereinsregister eingetragen waren, müssen ihre Unterschrift notariell beglaubigen lassen. Die anderen nicht. Es sei denn, ihr Name hast sich zwischenzeitlich geändert – z.B. bei Frauen nach der Heirat.

    H. Baumann
    kontakt@vorstandswissen.de

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