Eintragung Vereinsregister

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 8 months von  Josefine.
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    Vor zwei Wochen haben wir einen neuen Vorstand gewählt. Der geschäftsführende Vorstand lt. Satzung besteht aus 1. und 2. Vorsitzenden sowie Kassenwart. Vertetungsberechtigt sind je zwei gemeinsam.
    Der Kassenwart hat, als er gefragt wurde, die Wahl nicht angenommen. Es wollte auch sonst niemand das Amt übernehmen.
    Nun muss aber trotzdem der neue Vorstand ins Vereinsregister eingetragen werden. Die Vertretungsberechtigung ist doch durch die beiden Gewählten gegeben? Oder kann man uns Schwierigkeiten machen, weil es noch keinen Kassenwart gibt?
    Wir brauchen die Eintragung, um Verträge für Reparaturen und Baumaßnahmen abschließen und Rechnungen bezahlen zu können. (Unterschriftsberechtigung)
    Im Beschlussprotokoll steht, dass der Kassenwart die Wahl nicht angenommen hat. Daraus kann man den beiden Neugewählten doch keinen Strick drehen? Im Gegenteil. sie sind doch verpflichtet, jede Änderung anzuzeigen?
    Besten Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

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