Entgelt für Gemeinschaftsarbeit

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    Ein Mitglied hat seine Gemeinschaftsarbeitspflicht von 6 Stunden geleistet. Für einen neuen dringenden Arbeitseinsatz stellte er sich zur Verfügung, da kein weiterer Gemeinschaftsarbeitspflichtiger zur Verfügung stand. Er möchte nun das Entgelt von 10,- Euro pro Stunde, das ein anderes Mitglied für das unentschuldigte Fehlen zahlen musste. Darf der gemeinnützige Verein eine Auszahlung vornehmen?

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