Entgelt für Mitglieder?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 7 months von  Kallimero.
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  • Kein Profilbild vorhanden Kallimero

    Ich bin passives Mitglied in einem KgV e.V.in Niedersachsen.Letztes Jahr wurde ich vom Festausschuß als DJ für unser Laubenfest engagiert und bekam für die Arbeit(2 Tage,Abende)einen Geldbetrag als Aufwandsentschädigung.Nun hat sich Vorstand dazu negativ geäußert.Ich hätte als Mitglied nicht entlohnt werden dürfen.
    Wie ist hier die Rechtslage? Meiner Auffassung nach,geht es hier nicht um eine Zuwendung,sondern um eine Aufwandsentschädigung für geleistete Arbeit.
    Würde mich über Antworten freuen.
    LG Kallimero
    LG Kallimero

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Ihr Vorstand bezieht sich auf den Passus der Satzung, der für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wichtig ist. Danach dürfen Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Mitglied (also nur dafür, dass sie ihre Mitgliedspflichten erfüllen) keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

    Da ich davon ausgehe, dass diese Aufgabe als DJ nicht zu Ihren Mitgliedspflichten lt. Satzung zählt, haben Sie dem also einen Dienst erwiesen, wodurch ein Leistungsaustausch begründet wurde. Demzufolge können Sie auch eine entsprechende Entschädigung dafür bekommen.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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    @ hbaumann
    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    mfg Kallimero

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