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swishi.
- AutorBeiträge
- 27. Juli 2016 um 11:25
swishi
Hallo zusammen
Ich bräuchte dringend eine Auskunft bezüglich der Entlassung des Vorstandes, da die Situation zu eskalieren droht.
Anlässlich der MV wurde bei uns im Verein eine Einzelentlastung vorgeschlagen und beschlossen, für die Entlastung zweier des ehemaligen Vorstandes wurden Vorbehalte vorgeschlagen und ebenfalls beschlossen.
Zitat aus dem Protokoll:
Der Vorstand schlägt vor, xxx und yyy nur vorbehalilich
-der durchgeführten Kassenprüfung
-der durchgeführten Kassenübergabe an zzz
-der Feststellung der Kassenprüferin über die ordnungsgemäß geführte Kassezu entlasten
——Die Kassenprüfung ist inzwischen nach der MV erfolgt, der Kassenpprüfer der anlässlich der MV zum neuen Kassier gewählt wurde shlägt in seinem Kassenprüfbericht die Vorbehaltslose Entlastung des ehemaligen Vorstandes vor.
Der neue Vorstand schlägt nun vor, die auferlegten Vorbehalte aus dem Weg zu räumen, zu erledigen somit die Entlastung automatisch in Kraft treten würde. Zur Übergabe der Dokumente hat man eine Frist bis zum 31.7. gesetzt.
Wie sieht es aus…? Reicht es rechtlich die Vorbehalte gemäss Protokoll der MV aus dem Weg zu räumen oder bedarf es zur Entlastung des ehemaligen Vorstandes einer erneuten MV oder Ausserordeltlichen MV.
Da das Ganze nun auch auf privater Ebene zu eskalieren droht, wäre ich um Hilfe dankbar. Gibt es evt. Eine Möglichkeit in direkten Kontakt (Mail od tel.) mit einem von euch zu treten um das Ganze möglichst sauber zu klären…?
Ich Danke euch schon mal…
liebe Grüsse
27. Juli 2016 um 12:28hbaumann
Entscheidend ist, wie der konkrete Beschluss gefasst wurde. Die Entlastung wurde vorbehaltlich der Klärung der aufgezeigten Punkte ausgesprochen. Das heißt, wenn diese erledigt sind, wird die Entlastung wirksam. Die Frage ist allerdings, ob im Beschluss auch festgelegt wurde, wer das kontrolliert. Wenn der Vorstand dazu nicht autorisiert wurde, muss nochmals die MV die Korrektheit der Punkte bestätigen. Wollen die Mitglieder das aber nicht mehr, sollten sie die Entscheidung des Vorstandes akzeptieren.
H. Baumann
27. Juli 2016 um 12:42swishi
Danke erstmal für die schnelle Antwort…
Aus dem Protokoll der MV geht kein Beschluss über wer das kontrolliert hervor. Lediglich die Passage, die ich oben zitiert hatte. Können wir somit davon ausgehen dass wenn die Vorbehalte geklärt und die Unterlagen dem neuen Vorstand überreicht wurden die Entlastung rechtens ist. Muss hier noch eine Einverständniserklärung der Mitglieder eingeholt werden, dass sie quasi die Kontrolle der Punkte dem neuen Vorstand überlassen…?
27. Juli 2016 um 14:02hbaumann
Das müssen die Mitglieder entscheiden, ob sie das wollen. Gesetzliche Vorschriften gibt dafür nicht.
H. Baumann
1. August 2016 um 7:42swishi
Super…
Besten Dank soweit für die Antworten… - AutorBeiträge
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