Eine Bringepflicht des Vorstandes besteht nicht. Jedes Mitglied hat das Recht an Mitgliederversammlungen teilzunehmen, um die erforderlichen Informationen zu bekomme. Ist man verhindert, muss man sich selbst darum bemühen. So könnte man z.B. um die Aushändigung bzw. Einsichtnahme in das Versammlungsprotokoll bitten.
Wenn man Ihnen die Entlastung verweigert hat, gibt es normalerweise auch Gründe dafür. Es kann nicht nur alles üble Nachrede sein. Ansonsten müsste ja der ganze Verein gegen Sie sein. Mit der Nichtentlastung sind meistens Auflagen verbunden, die der Kassenwart noch erfüllen muss. Diese muss man Ihnen allerdings in geeigneter Form mitteilen.
H. Baumann
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