Entlastung des Vorstandes

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 5 months von  Lisa55.
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    Unsere Jahreshauptversammlung fand am 03.01.2014 statt.
    Der Vorstand konnte für 2013 noch keinen Kassenbericht vorlegen. Durch die Kassenprüfer erfolgte eine Überprüfung der Unterlagen bis zum 31.12.2012.
    Meine Frage:
    1. Ist es richtig, dass eine Entlastung des Vorstandes nur bis zum 31.12.2012 erfolgen kann ?
    2. Kann daraufhin eine Neuwahl des Vorstandes erfolgen, weil seine Amtszeit von 2 Jahren schon einige Monate überfällig ist ?
    3. Da die Mitglieder nicht rechtzeitig informiert wurden, dass der gesamte Vorstand für ein neues Vorstandsamt nicht mehr zur Verfügung steht, erfolgte keine Neuwahl. Da sich die Mitglieder nicht damit einverstanden erklärten, so überfahren bzw. vor die Tataschen gestellt zu werden.
    Es wurde ein neuer Termin für Ende Januar festgelegt.
    Was passiert bis zu diesem Zeitpunkt ? Bleibt der alte Vorstand im Amt, zumal er ja für 2013 noch nicht entlastet wurde.
    3. Meiner Meinung nach kann ein neuer Vorstand gewählt werden, aber was passiert mit dem Kassenbericht für das Jahr 2013 ? Muß der Bericht vom alten Vorstand noch nachgereicht werden und auf einer Mitgliederversammlung Entlastung erteilt werden ?

    Im Voraus schon mal Danke für die Hilfe.
    Gruß Lisa

    hbaumann hbaumann

    1) Ob der Vorstand entlastet wird oder nicht, entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie ist berechtigt, auch zu entlasten, wenn kein Kassenbericht vorliegt. Die gängige Praxis ist aber so, dass immer für die Zeiträume entlastet wird, für die auch die Berichte gegeben wurden und es eine Kassenprüfung gab.

    2) Die Neuwahl kann unabhängig von der Entlastung durchgeführt werden. Sie muss sogar durchgeführt werden, weil der Verein sonst ja handlungsunfähig ist.

    3) Ob der Vorstand nach dem Ablauf seiner Amtszeit im Amt bleibt, hängt davon ab, ob es in der Satzung die sog. Übergangsklausel gibt, wonach er so lange im Amt bleibt, bis ein neuer gefunden wurde.

    4) Der Kassenbericht wird vom neuen Vorstand angefertigt. Üblicherweise wird er dabei aber vom alten unterstützt. Danach kann der alte Vorstand dann auch entlastet werden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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    Danke, Sie haben mir sehr geholfen.

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